Energieeinsparverordnung (EnEV)

EnEV

Die EnEV gilt für fast alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden.

Spätestens seitdem der Klimawandel politisch geworden ist und Energiesparen, Energieschutz und Energieeffizienz die Themen der Umweltpolitik dominieren, ist es für jeden Bürger zumindest zu einer moralischen Pflicht geworden, einen Beitrag zu diesen Maßnahmen zu leisten. In einigen Fällen ist er sogar gesetzlich verpflichtet, bestimmte Vorkehrungen zu treffen, um energieeffizientes Wohnen und Leben zu praktizieren. Um die Richtwerte der Energieeinsparverordnung einzuhalten und den Energieausweis für das eigene Haus zu bekommen, werden oftmals Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung sowie der Dachsanierung notwendig.

Auf Gebäude entfallen knapp 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland. Die Einsparung von Energie in diesem Bereich bietet daher ein enormes Potenzial, um die Abhängigkeit Deutschlands von Energieimporten zu verringern und die Klimaschutzziele zu erreichen. Die energetischen Anforderungen an Gebäude werden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. Die EnEV gilt für fast alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden; ihre Vorgaben beziehen sich neben der Heizungs- und Klimatechnik vor allem auf den Wärmedämmstandard des Gebäudes. Die EnEV trägt somit auch wesentlich dazu bei, ein behagliches Wohn- und Arbeitsumfeld zu schaffen und die Heizkosten zu reduzieren.

Ausführliche Informationen, Beispiele, Regeln, Vorschriften und Hinweise finden Sie unter www.enev-online.de .

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